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Allgemeine Geschäftsbedingungen der HBS Health Business Solutions GmbH

 

Teil A - Allgemeiner Teil

§ 1 Geltungsbereich

(1) Die Health Business Solutions GmbH betreibt ohne eigenes Handelsinteresse ein offenes, neutrales Kommunikationsnetz zum Datenaustausch zwischen registrierten Anbietern und registrierten Abnehmern verschiedener Produkte und erbringt damit zusammenhängende Dienstleistungen Händler, die den Dienst nutzen, gelten je nachdem, ob sie abnehmen oder anbieten als Kunde oder Lieferant. Lieferanten und Kunden werden nachfolgend als „Nutzer“ bezeichnet. Der Dienst steht ausschließlich Nutzern zur Verfügung, die Unternehmer i.S.v. § 14 BGB, juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich rechtliches Sondervermögen sind. Entgegenstehende oder von unseren Bedingungen abweichende Bedingungen des Bestellers erkennen wir nur an, wenn wir ausdrücklich schriftlich der Geltung zustimmen.

(2) Diese Bedingungen gelten auch für alle zukünftigen Geschäfte mit dem Besteller, soweit es sich um Rechtsgeschäfte verwandter Art handelt.

§ 2 Angebot und Vertragsabschluss

Sofern eine Bestellung als Angebot gemäß § 145 BGB anzusehen ist, können wir diese innerhalb von zwei Wochen annehmen.

§ 3 Schutzrechte, Vertraulichkeit

(1) An allen in Zusammenhang mit der Auftragserteilung dem Besteller überlassenen Unterlagen, wie z. B. Kalkulationen, Präsentationen etc. behalten wir uns Eigentums- und Urheberrechte vor. Diese Unterlagen dürfen Dritten nicht zugänglich gemacht werden, es sei denn, wir erteilen dazu unsere schriftliche Zustimmung. Soweit der Vertrag nicht zustande kommt, sind diese Unterlagen an uns zurückzusenden.

(2) Den Vertragsparteien ist es nur mit vorheriger schriftlicher Zustimmung der anderen Vertragspartei gestattet, Unterlagen mit vertraulichen Informationen ganz oder teilweise, gleich in welcher Art, zu vervielfältigen. Nach Beendigung eines Auftrages ist der jeweilige Empfänger verpflichtet, die Unterlagen der anderen Vertragspartei zurückzugeben.

(3) Informationen, die im Rahmen der Geschäftsbeziehung von einer Vertragspartei an die andere übergeben werden, gelten als vertraulich. Die gesetzlichen Bestimmungen über Datenschutz sind zu beachten. Die HBS Health Business Solutions GmbH verpflichtet sich, über alle ihr im Rahmen ihrer Tätigkeit für den Auftraggeber zur Kenntnis gelangten vertraulichen Vorgänge, insbesondere Geschäfts- oder Betriebsgeheimnisse des Auftraggebers, strengstes Stillschweigen zu bewahren und diese nicht weiterzugeben.

§ 4 Vergütung und Zahlung

(1) Sofern nichts Gegenteiliges schriftlich vereinbart wird, gelten unsere Preise entsprechend der veröffentlichten Preisliste oder dem individuell schriftlich vereinbarten Dienstleistungsvertrag / Auftrag zuzüglich Mehrwertsteuer in jeweils gültiger Höhe.

(2) Transport- und Reisekosten sowie Anfahrt und Spesen sind gesondert zu vergüten.

(3) Die Zahlung des Kaufpreises kann auf das umseitig genannte Konto erfolgen oder per Lastschrift nach entsprechender Erteilung einer Einzugsermächtigung eingezogen werden. Der Abzug von Skonto ist nur bei schriftlicher besonderer Vereinbarung zulässig.

(4) Alle Rechnungen sind netto (ohne Abzug) sofort zur Zahlung fällig. Der Nutzer kommt auch ohne Mahnung mit der Zahlung spätestens 2 Wochen nach Fälligkeit und Zugang der Rechnung in Verzug. Verzugszinsen werden in Höhe von 7 % über dem jeweiligen Basiszinssatz p.a. berechnet. Die Geltendmachung eines höheren Verzugsschadens bleibt vorbehalten.

(5) Sofern keine Festpreisvereinbarung getroffen wurde, bleiben angemessene Preisänderungen wegen veränderter Lohn-, Material- und Vertriebskosten für Leistungen, die 3 Monate oder später nach Vertragsabschluss erfolgen, vorbehalten.

(6) Bei ausgelegten Preislisten, auch im Internet, bleibt Irrtum vorbehalten. Die Preislisten werden nach bestem Wissen und Gewissen gepflegt und aktuell gehalten.

 

 

 

§ 5 Aufrechnung und Zurückbehaltungsrechte

Dem Besteller steht das Recht zur Aufrechnung nur zu, wenn seine Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt oder unbestritten sind. Zur Ausübung eines Zurückbehaltungsrechts ist der Besteller nur insoweit befugt, als sein Gegenanspruch auf dem gleichen Vertragsverhältnis beruht.

§ 6 Lieferzeit

(1) Lieferfristen sind nur dann verbindlich, wenn sie in der Auftragsbestätigung als solche fest vereinbart sind. Der Beginn der von uns angegebenen Lieferzeit setzt die rechtzeitige und ordnungsgemäße Erfüllung der Verpflichtungen des Auftraggebers voraus. Alle Lieferverpflichtungen stehen unter dem Vorbehalt eigener, rechtzeitiger Belieferung. Die Einrede des nicht erfüllten Vertrages bleibt vorbehalten.

(2) Verzögert sich die Lieferung aus Gründen, die sich der Kontrolle des Auftragnehmers entziehen, insbesondere wegen höherer Gewalt, Betriebsstörungen, Arbeitskämpfen, so verlängert sich das vereinbarte Lieferdatum stillschweigend um den zur Beseitigung dieses Grundes notwendigen angemessenen Zeitraum. Dauern solche Gründe über einen Zeitraum von mehr als sechs Monaten an, kann der Vertrag von jeder Partei gekündigt werden. Soweit die aufgeführten Gründe zur Unmöglichkeit der Lieferung führen, sind beide Vertragsparteien zur Vertragslösung berechtigt.

3) Weitere gesetzliche Ansprüche und Rechte des Auftraggebers wegen eines Lieferverzuges bleiben unberührt.

§ 7 Mitwirkungspflichten des Kunden

(1) Der Kunde ist dazu verpflichtet, vor dem Beginn von Arbeiten Datensicherungen durchzuführen. Falls nicht beauftragt, ist die HBS Health Business Solutions GmbH nicht verpflichtet zu überprüfen, ob die vom Kunden durchgeführte Datensicherung richtig erfolgt ist.

(2) Es obliegt dem Kunden, für eine ordnungsgemäße Verkabelung zwischen den Räumlichkeiten zu sorgen, in denen Geräte installiert oder Arbeiten an diesen vorgenommen werden sollen.

§ 8 Sonstiges

(1) Erfüllungsort und ausschließlicher Gerichtsstand ist der Geschäftssitz der HBS Health Business Solutions GmbH.

(2) Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrages oder der jeweiligen Ergänzungsvereinbarung unwirksam sein, oder eine Lücke enthalten, so bleiben die übrigen Bestimmungen hiervon unberührt. Die Parteien verpflichten sich, anstelle der unwirksamen Regelung eine solche gesetzlich zulässige Regelung zu treffen, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen Regelung am nächsten kommt, bzw. diese Lücke ausfüllt.

(3) Die Parteien vereinbaren im Hinblick auf sämtliche Rechtsbeziehungen die Anwendung des Rechts der BRD unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.

(4) Es gelten nach Maßgabe des Einzelfalles ferner folgende Allgemeine Geschäftsbedingungen der

HBS Health Business Solutions GmbH:
Allgemeine Geschäftsbedingungen Teil B (Verkauf)
Allgemeine Geschäftsbedingungen Teil C (EDV-Dienstleistungen)
Allgemeine Geschäftsbedingungen Teil D (Programmierung)
Allgemeine Geschäftsbedingungen Teil E (ASP)

Stand: 01.11.2011

Allgemeine Geschäftsbedingungen der HBS Health Business Solutions GmbH

Teil B - Verkauf von Hard- und Software sowie Telekommunikationseinrichtungen und sonstigen Waren

§ 1 Vertragsgegenstand

Der Vertragsgegenstand ergibt sich aus der Auftragsbestätigung, bzw. der Bestellung des Auftraggebers.

Es gelten ergänzend die Bestimmungen des Teils A.

§ 2 Gefahrübergang bei Versendung

Wird die Ware auf Wunsch des Bestellers an diesen versandt, so geht mit der Absendung an den Besteller, spätestens mit Verlassen des Werks / Lagers die Gefahr des zufälligen Untergangs oder der zufälligen Verschlechterung der Ware auf den Besteller über. Dies gilt unabhängig davon, ob die Versendung der Ware vom Erfüllungsort aus erfolgt oder wer die Frachtkosten trägt.

§ 3 Eigentumsvorbehalt

(1) Die HBS Health Business Solutions GmbH behält sich das Eigentum an der gelieferten Sache bis zur vollständigen Zahlung sämtlicher Forderungen aus dem Liefervertrag vor. Dies gilt auch für alle zukünftigen Lieferungen, auch wenn wir uns nicht stets ausdrücklich hierauf berufen. Wir sind berechtigt, die Kaufsache zurückzunehmen, wenn der Besteller sich vertragswidrig verhält.

(2) Der Besteller ist verpflichtet, die Kaufsache pfleglich zu behandeln, solange das Eigentum noch nicht auf ihn übergegangen ist. Solange das Eigentum noch nicht übergegangen ist, hat uns der Besteller unverzüglich schriftlich zu benachrichtigen, wenn der gelieferte Gegenstand gepfändet oder sonstigen Eingriffen Dritter ausgesetzt ist. Soweit der Dritte nicht in der Lage ist, uns die gerichtlichen und außergerichtlichen Kosten einer Klage gemäß § 771 ZPO zu erstatten, haftet der Besteller für den uns entstandenen Ausfall.

(3) Der Besteller ist zur Weiterveräußerung der Vorbehaltsware im normalen Geschäftsverkehr berechtigt. Die Forderungen des Abnehmers aus der Weiterveräußerung der Vorbehaltsware tritt der Besteller schon jetzt an uns in Höhe des mit uns vereinbarten Faktura-Endbetrages (einschließlich Mehrwertsteuer) ab. Diese Abtretung gilt unabhängig davon, ob die Kaufsache ohne oder nach Verarbeitung weiterverkauft worden ist. Der Besteller bleibt zur Einziehung der Forderung auch nach der Abtretung ermächtigt. Unsere Befugnis, die Forderung selbst einzuziehen, bleibt davon unberührt. Wir werden jedoch die Forderung nicht einziehen, solange der Besteller seinen Zahlungsverpflichtungen aus den vereinnahmten Erlösen nachkommt, nicht in Zahlungsverzug ist und insbesondere kein Antrag auf Eröffnung eines Insolvenzverfahrens gestellt ist oder Zahlungseinstellung vorliegt.

(4) Die Be- und Verarbeitung oder Umbildung der Kaufsache durch den Besteller erfolgt stets Namens und im Auftrag für uns. In diesem Fall setzt sich das Anwartschaftsrecht des Bestellers an der Kaufsache an der umgebildeten Sache fort. Sofern die Kaufsache mit anderen, uns nicht gehörenden Gegenständen verarbeitet wird, erwerben wir das Miteigentum an der neuen Sache im Verhältnis des objektiven Wertes unserer Kaufsache zu den anderen bearbeiteten Gegenständen zur Zeit der Verarbeitung. Dasselbe gilt für den Fall der Vermischung. Sofern die Vermischung in der Weise erfolgt, dass die Sache des Bestellers als Hauptsache anzusehen ist, gilt als vereinbart, dass der Besteller uns anteilmäßig Miteigentum überträgt und das so entstandene Alleineigentum oder Miteigentum für uns verwahrt.

(5) Wir verpflichten uns, uns zustehende Sicherheiten auf Verlangen des Bestellers freizugeben, soweit ihr Wert die zu sichernden Forderungen um mehr als 20 % übersteigt.

§ 4 Gewährleistung und Mängelrüge sowie Rückgriff / Herstellerregress

(1) Gewährleistungsrechte des Bestellers setzen voraus, dass dieser seinen nach § 377 HGB geschuldeten Untersuchungs- und Rügeobliegenheiten ordnungsgemäß nachgekommen ist.

(2) Mängelansprüche verjähren in 12 Monaten nach erfolgter Ablieferung der von uns gelieferten Ware beim Besteller. Bei dem Verkauf gebrauchter Güter wird die Gewährleistungsfrist ganz ausgeschlossen. Nehmen Sie bitte unbedingt vor der Rücksendung der Ware mit uns Kontakt auf und sprechen Sie den Fall mit uns ab.

(3) Sollte trotz aller aufgewendeter Sorgfalt die gelieferte Ware einen Mangel aufweisen, der bereits zum Zeitpunkt des Gefahrübergangs vorlag, so werden wir die Ware, vorbehaltlich fristgerechter Mängelrüge nach unserer Wahl nachbessern oder Ersatzware liefern. Es ist uns stets Gelegenheit zur Nacherfüllung innerhalb angemessener Frist zu geben. Rückgriffsansprüche bleiben von vorstehender Regelung ohne Einschränkung unberührt.

(4) Schlägt die Nacherfüllung fehl, kann der Besteller – unbeschadet etwaiger Schadensersatzansprüche – vom Vertrag zurücktreten oder die Vergütung mindern.

(5) Mängelansprüche bestehen nicht bei nur unerheblicher Abweichung von der vereinbarten Beschaffenheit, bei nur unerheblicher Beeinträchtigung der Brauchbarkeit, bei natürlicher Abnutzung oder Verschleiß sowie bei Schäden, die nach dem Gefahrübergang infolge fehlerhafter oder nachlässiger Behandlung, übermäßiger Beanspruchung, ungeeigneter Betriebsmittel, mangelhafter Bauarbeiten, ungeeigneten Baugrundes oder aufgrund besonderer äußerer Einflüsse entstehen, die nach dem Vertrag nicht vorausgesetzt sind. Werden vom Besteller oder Dritten unsachgemäß Instandsetzungsarbeiten oder Änderungen vorgenommen, so bestehen für diese und die daraus entstehenden Folgen ebenfalls keine Mängelansprüche.

(6) Ansprüche des Bestellers wegen der zum Zweck der Nacherfüllung erforderlichen Aufwendungen, insbesondere Transport-, Wege-, Arbeits- und Materialkosten, sind ausgeschlossen, soweit die Aufwendungen sich erhöhen, weil die von uns gelieferte Ware nachträglich an einen anderen Ort als die Niederlassung des Bestellers verbracht worden ist, es sei denn, die Verbringung entspricht ihrem bestimmungsgemäßen Gebrauch.

(7) Rückgriffsansprüche des Bestellers gegen uns bestehen nur insoweit, als der Besteller mit seinem Abnehmer keine über die gesetzlich zwingenden Mängelansprüche hinausgehenden Vereinbarungen getroffen hat. Für den Umfang des Rückgriffsanspruches des Bestellers gegen den Lieferer gilt ferner Absatz 6 entsprechend.

(8) Soweit der Besteller über die HBS Health Business Solutions GmbH Garantieverträge mit Herstellern, Importeuren, oder Zwischenhändlern bezieht oder solche anderweitig bestehen, bleiben die daraus resultierenden Ansprüche des Bestellers gegen die Hersteller, Importeure, oder Zwischenhändler unberührt.

(9) Bestehen Gewährleistungsansprüche des Bestellers sowohl aus (2) als auch aus (8) ist der Besteller verpflichtet, zunächst die Ansprüche aus (8) auszuschöpfen.

§ 5 Mitwirkungspflichten des Kunden

(1) Der Kunde ist dazu verpflichtet, für gelieferte Geräte adäquate Umgebungsbedingungen zu schaffen. Es gelten die Spezifikationen der Hersteller, die zu beachten sind. Sofern der Kunde die Umgebungsbedingungen verändert, kann es zu Schäden kommen. In diesem Fall ist der Kunde verpflichtet nachzuweisen, dass der Wechsel der Umgebung nicht für den Schadenseintritt kausal ist.

(2) Auf § 7 des Allgemeinen Teils dieser Geschäftsbedingungen wird verwiesen

Stand 01.11.2011

Allgemeine Geschäftsbedingungen der HBS Health Business Solutions GmbH

Teil C - IT- Dienstleistungen

§ 1 Vertragsgegenstand

(1) Vertragsgegenstand sind EDV Dienstleistungen, welche die HBS Health Business Solutions GmbH für den Auftraggeber auf Basis eines Dienstvertrages ausführt. Diese Tätigkeiten sind: Beratungsleistungen, Konzepterstellung, Überwachung und Koordination von Leistungen Dritter für den Auftraggeber, Netzwerk- und Softwareinstallation, Anschluss und Inbetriebnahme von Hardware, Wartungsarbeiten, Beseitigung von Störungen, Programmierung und Designarbeiten sofern diese nicht Bestandteil einer Werkvertragsleistung nach Teil D sind.

(2) Es gelten ergänzend die Bestimmungen des Teils A sowie gesonderte Vereinbarungen im EDV Betreuungsvertrag bzw. des einzelnen Angebots.

§ 2 Gewährleistung

(1) Werden von der HBS Health Business Solutions GmbH reine Beratungsleistungen geschuldet und obliegt es allein dem Kunden, die Anwenderentscheidung selbst vorzubereiten und / oder ein System einzuführen, so haftet der Berater für Richtigkeit und Eignung seiner Beratungsleistungen, nicht aber für die Auswahl und Einführung des Datenverarbeitungssystems.

(2) Verpflichtet sich die HBS Health Business Solutions GmbH zu einer Dienstleistung gemäß § 1, so haftet sie für die sachgemäße Durchführung nach Stand der Technik. Diese Haftung erstreckt sich auf die Funktionsfähigkeit, nicht aber auf zu erreichende wirtschaftliche Zwecke.

(3) Mängeleinreden und Gewährleistungsansprüche müssen von beiden Seiten sofort vorgebracht werden. Die jeweilige Nachbesserung erfolgt nur in dem Umfang, dass die notwendige Zusatzarbeit maximal 10 % der Gesamtvergütung beträgt. Nach zweimaligem Nachbessern in diesem Umfang sollte Einverständnis über die weitere Fortführung erzielt werden. In diesem Fall haben beide Partner sofortiges Rücktrittsrecht. Die bis zur ersten Mängelrüge geleistete Arbeit wird in diesem Fall sofort zur Zahlung fällig.

§ 3 Haftung

Die HBS Health Business Solutions GmbH haftet für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit, für das Vorliegen zugesicherter Eigenschaften sowie für leichte Fahrlässigkeit bezüglich vertragswesentlicher Pflichten auch hinsichtlich Erfüllungsgehilfen. Im übrigen ist jede Haftung ausgeschlossen. Dies gilt auch für Datenverluste und sonstige Folgeschäden. Die Haftung ist i. ü. insoweit ausgeschlossen, als Versicherungsschutz des Kunden besteht. Hierbei gilt die Sorgfaltspflicht des Kunden, Datensicherungen zur Verfügung zu stellen.

 

 

§ 4 Mitwirkungspflichten des Kunden

(1) Der Kunde ist dazu verpflichtet, vor dem Beginn von Arbeiten Datensicherungen durchzuführen. Falls nicht beauftragt, ist die HBS Health Business Solutions GmbH nicht verpflichtet zu überprüfen, ob die vom Kunden durchgeführte Datensicherung richtig erfolgt ist.

(2) Auf § 6 des Allgemeinen Teils dieser Geschäftsbedingungen wird verwiesen.

§ 5 Eigentumsrechte, Schutzrechte Dritter

Soweit im Rahmen der Geschäftbeziehung Schutzrechte entstehen, so stehen diese der HBS Health Business Solutions GmbH dann zu, wenn sie ausschließlich durch die Tätigkeit von ihren Mitarbeitern begründet wurden. Dem Auftraggeber steht insoweit ein unentgeltliches, nicht ausschließliches und nur mit Zustimmung der HBS Health Business Solutions GmbH an Dritte übertragbares Recht auf Nutzung zu.

Stand 01.11.2011

Allgemeine Geschäftsbedingungen der HBS Health Business Solutions GmbH Teil D - Softwareentwicklung

§ 1 Vertragsgegenstand

Das Ziel des jeweiligen Projekts ergibt sich aus dem Angebot. Sofern vom Kunden beauftragt, wird für den Auftraggeber / Kunden ein Pflichtenheft erstellt. Nur in diesem Fall gilt § 2. Die Erstellung des Pflichtenheftes und die Realisierung können sich auch auf einzelne Teilprojekte beziehen. Es gelten ergänzend die Bestimmungen des Teils A sowie gesonderte Vereinbarungen des einzelnen Angebots.

§ 2 Pflichtenheft

Das Pflichtenheft wird von den Vertragspartnern gemeinsam erstellt und hat alle in der Planungsphase erforderlichen Informationen über die Anwendungsgebiete zu enthalten. Es ist von den Vertragspartnern mit Datumsangabe rechtsverbindlich zu unterzeichnen. Dies gilt auch für etwaige nachfolgende Pflichtenhefte, auf die sich die Vertragspartner unter Vereinbarung abgeänderter Vertragsbedingungen oder unter Aufrechterhaltung der bestehenden schriftlich verständigt haben.

§ 3 Qualitätsstandard

Alle im Angebot oder Pflichtenheft beschriebenen Anforderungen müssen erfüllt sein. Mindeststandard sind die im Zeitpunkt der Auftragserteilung bestehenden neuesten allgemein zugänglichen Erkenntnisse der Informationstechnik.

§ 4 Realisierung des Angebots/Pflichtenhefts

(1) Nach der Annahme des Angebots/ Abnahme des Pflichtenheftes realisiert die HBS Health Business Solutions GmbH den dort beschriebenen Funktionsumfang.

(2) Fristen und Termine richten sich nach den im Angebot genannten Daten. Änderungen können nur im beiderseitigen Einverständnis erfolgen.

(3) Sollte aus Sicht der HBS Health Business Solutions GmbH absehbar sein, dass die im Angebot/ Pflichtenheft genannten Termine und Fristen, aus welchen Gründen auch immer, nicht eingehalten werden können, so meldet die HBS Health Business Solutions GmbH dies unverzüglich nach Kenntnis der zu den Terminverschiebungen führenden Gründe. Die HBS Health Business Solutions GmbH teilt dabei dem Kunden die zu erwartenden Terminverschiebungen sowie deren Auswirkung auf den Projektplan mit.

(4) Auf § 6 des Allgemeinen Teils dieser Geschäftsbedingungen wird verwiesen.

§ 5 Nachträgliche Änderungen der ursprünglich vereinbarten Leistungen

Sofern sich im Laufe des Projektes ergibt, dass dieses inhaltlich zu korrigieren ist, um die ursprünglichen Ziele des Projektes zu erreichen und falls sich daraus eine Änderung in der Realisierung ergibt, gilt folgendes:

(1) Ist die Änderung auf einen nicht von der HBS Health Business Solutions GmbH zu vertretenden Umstand zurückzuführen, wird die HBS Health Business Solutions GmbH den ggf. anfallenden Mehraufwand ermitteln und dem Kunden mitteilen.

(2) Der Kunde hat den Mehraufwand zu tragen, falls dieser auch entstanden wäre, wenn die geänderte Funktionsbeschreibung von vornherein zur Realisierung des gesetzten Projektzieles notwendig gewesen wäre.

(3) Kommt keine Einigung über die Vergütung des Mehraufwandes zustande und hat die HBS Health Business Solutions GmbH diesen nicht zu vertreten, entfällt die Verpflichtung der HBS Health Business Solutions GmbH zur Vornahme der gewünschten Änderungen so lange, bis eine Einigung über die Vergütungsanpassung erzielt wurde.

(4) Mit der Realisierung der Änderungen wird generell erst nach erfolgter schriftlicher Beauftragung des Mehraufwandes begonnen.

(5) Alle Änderungen des Auftrages, die sich daraus ergeben, dass der Kunde den ursprünglich vereinbarten Leistungsumfang ändern oder erweitern will, sind gesondert zu beauftragen und zu vergüten. Fristen und Termine sind im Einvernehmen mit der HBS Health Business Solutions GmbH abzustimmen.

§ 6 Einfache Anpassungsarbeiten

Im Falle einfacher Anpassungsarbeiten an der Software gelten die Bedingungen für EDV-Dienstleistungen nach Teil C.

§ 7 Gefahrübergang

Die Gefahr des zufälligen Untergangs des Werkes geht mit der Abnahme auf den Kunden über. Der Kunde sorgt vor diesem Zeitpunkt durch technische und organisatorische Maßnahmen für eine Sicherung des Wirtschaftsgutes (Verwahrpflicht) und verpflichtet sich, von der HBS Health Business Solutions GmbH leihweise überlassene Hardware und Datenträger in ausreichendem Maße zu versichern und gegen unbefugte Nutzung zu sichern.

§ 8 Einweisung

Nach der Installation weist die HBS Health Business Solutions GmbH die benannten Mitarbeiter in die Benutzung des Softwareprogramms ein und verpflichtet sich zu weiteren Einweisungen gegen zusätzliche Vergütung, falls dieses gewünscht wird.

§ 9 Abnahme

(1) Die Möglichkeit der Teilabnahme wird ausdrücklich vereinbart. Diese richtet sich danach, ob einzelne Teile des Systems separat vom Kunden produktiv genutzt werden können. Ob separate Abnahmefähigkeit vorliegt, richtet sich insbesondere nach den Vorgaben und Terminen des Angebots / des Pflichtenheftes.

(2) Die HBS Health Business Solutions GmbH kann vom Kunden unverzüglich die Abnahme verlangen, wenn einzelne Teile übergeben und die Funktionsfähigkeit nachgewiesen wurde. Binnen einer Woche nach erfolgter erster Einweisung sowie durch angemessene Abnahmetests ist die Funktion des Vertragsgegenstandes nachgewiesen. Die Abnahme ist zu erklären und in einem von den Vertragspartnern zu unterzeichnenden Abnahmeprotokoll festzuhalten.

(3) Als Abnahmedatum gilt der Termin der Unterzeichnung des Abnahmeprotokolls durch den Kunden. Die Abnahme darf nicht unbillig verweigert werden. Unbillig ist insbesondere eine Abnahmeverweigerung, wenn weder betriebsverhindernde noch betriebsbehindernde Fehler vorliegen, also das System die vereinbarten Funktionen im wesentlichen erfüllt und keine Fehler verursacht werden, welche die Verwendung des Systems erheblich beeinträchtigen.

(4) Kleinere Mängel, die Funktion und Nutzungsmöglichkeit nicht beeinflussen, hindern die Abnahme nicht, wenn die kurzfristige Mängelbeseitigung (innerhalb von 5 Werktagen) zugesagt werden kann.

§ 10 Nutzungsrechte

(1) Dem Vertragspartner wird das ausschließliche, unbefristete, übertragbare, unwiderrufliche Nutzungsrecht einschließlich Dokumentation und Benutzungsanleitung eingeräumt.

(2) Soweit im Rahmen der Geschäftbeziehung Schutzrechte entstehen, so stehen diese der HBS Health Business Solutions GmbH dann zu, wenn sie ausschließlich durch die Tätigkeit von ihren Mitarbeitern begründet wurden. Dem Auftraggeber steht insoweit ein unentgeltliches, nicht ausschließliches und nur mit Zustimmung der HBS Health Business Solutions GmbH an Dritte übertragbares Recht auf Nutzung zu.

(3) Die HBS Health Business Solutions GmbH ist berechtigt, eigene Arbeiten an dem jeweiligen Projekt unter Wahrung berechtigter Interessen des Auftraggebers zu veröffentlichen und die Arbeiten als Referenz zu verwenden.

§ 11 Urheberrecht

(1) Das Urheberrecht an Begutachtungen, Analysen, Quellcodes sowie Erweiterungen, sowie das Recht zur Verwertung von Erfindungen oder des sonstigen geistigen Eigentums verbleibt beim Auftragnehmer.

(2) Die HBS Health Business Solutions GmbH verpflichtet sich, den Quellcode sicher aufzubewahren und auf Anforderung des Kunden nur durch Zugriff auf den Quellcode zu behebende Störungen am Vertragsgegenstand unverzüglich zu beseitigen. Auf Verlangen des Kunden hat die HBS Health Business Solutions GmbH den Quellcode einem vom Kunden zu benennenden Notar zu übergeben, der auf Anforderung des Kunden diesen an einen Dritten aushändigen darf, falls die HBS Health Business Solutions GmbH mit der nur durch Zugriff auf den Quellcode möglichen Mängelbeseitigung am Vertragsgegenstand trotz schriftlicher Aufforderung des Kunden binnen einer Frist von vier Wochen nicht erfolgreich nachkommt oder eine mögliche Mängelbeseitigung durch Stellung eines Insolvenzantrags der HBS Health Business Solutions GmbH gefährdet wird.

§ 12 Ansprüche bei Mängeln (Gewährleistung)

(1) Die HBS Health Business Solutions GmbH übernimmt für die fehlerfreie Funktionalität der Software entsprechend vereinbarten Anforderungen und dafür, dass sie bei Abnahme dem anerkannten Stand der Technik entspricht und keine Mängel aufweist, eine Gewährleistung von 1 Jahr nach Abnahme. Kommt die HBS Health Business Solutions GmbH in einer vom Kunden gesetzten angemessenen Frist ihrer Mängelbeseitigungsverpflichtung nicht nach, kann der Kunde die erforderlichen Mängelbeseitigungsmaßnahmen auf seine Kosten und eigene Gefahr selbst treffen oder von Dritten vornehmen lassen.

(2) Erst nach einem Fehlschlagen der Nacherfüllung steht dem Kunden ein Recht auf Rücktritt oder Minderung zu.

(3) Bei der Verwendung von OpenSource-Software und -Modulen übernehmen wir keine Gewährleistung für nicht durch die HBS Health Business Solutions GmbH veränderte oder entwickelte Software.

§ 13 Haftung

Die HBS Health Business Solutions GmbH haftet nur für Schäden, soweit den gesetzlichen Vertretern oder Erfüllungsgehilfen des Auftragnehmers Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit zur Last fallen, sowie für Schäden, mit denen im Zusammenhang mit einem Softwareentwicklungsauftrag typischerweise gerechnet werden muss. Im übrigen ist jede Haftung ausgeschlossen - gleich aus welchem Rechtsgrund - auch für Datenverluste und Folgeschäden, insbesondere, wenn für den Kunden eine Versicherung besteht.

Stand: 01.11.2011

Allgemeine Geschäftsbedingungen der HBS Health Business Solutions GmbH Teil E - Software-Vermietung (ASP)

§ 1 Vertragsgegenstand

Die HBS Health Business Solutions GmbH stellt als Application Service Provider zentral gehostete Anwendungen über Netzwerke auf Basis eines Mietvertrags zur Verfügung.

Es geltend ergänzend die Bestimmungen des Teils A sowie gesonderte Vereinbarungen des einzelnen Angebots.

§ 2 Hosting-Leistungen

(1) Das Hosting durch die HBS Health Business Solutions GmbH umfasst die im Einzelvertrag festgelegte Überwachung der einzelvertraglich näher definierten Systemumgebung und den Betrieb der dafür benötigten Software- und Hardware, bzw. der durch sie im Namen des Kunden beauftragten Dritten (Provider). Darüber hinaus stellt die HBS Health Business Solutions GmbH in der Regel auch den Internet-Zugang für die betreffende Software her. Die HBS Health Business Solutions GmbH ist in der Wahl der Provider frei. Mit der Auswahl des Providers wird eine möglichst hohe Ausfallsicherheit des Dienstes sichergestellt. Die HBS Health Business Solutions GmbH gewährleistet jedoch nicht, dass der Dienst jederzeit erreichbar und fehlerfrei ist. Dies gilt insbesondere, soweit der Zugriff auf die Dienste durch Störungen verursacht wird, die außerhalb des Einflussbereichs der HBS Health Business Solutions GmbH liegen.

(2) Die HBS Health Business Solutions GmbH stellt für die Nutzung ihres Dienstes die Anwendung zur Verfügung. Es ist nicht gestattet, die Software zu vermieten oder zu verkaufen.

(3) Die HBS Health Business Solutions GmbH behält sich vor, Änderungen des Dienstes und der technischen Umgebung vorzunehmen, sofern dies den vertraglich geschuldeten Leistungsumfang aufrechterhält, zur Verbesserung des Dienstes notwendig ist und / oder der technischen Weiterentwicklung Rechnung trägt.

(4) Die HBS Health Business Solutions GmbH stellt dem Kunden die Hosting-Leistungen für die im Einzelvertrag genannte Dauer zur Verfügung. Ist keine bestimmte Vertragsdauer festgelegt, gilt der Einzelvertrag insofern als auf unbestimmte Dauer abgeschlossen und kann jeweils mit einer Frist von drei Monaten zum Ende eines jeden Kalenderjahres durch schriftliche Erklärung gegenüber der jeweils anderen Partei gekündigt werden. Das Recht zur Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt.

§ 3 Server-Überwachung

(1) Die HBS Health Business Solutions GmbH stellt durch geeignete technische Maßnahmen sicher, dass der Serverbetrieb fortlaufend überwacht wird. Als technische Grenze für die betriebliche Verantwortung der die HBS Health Business Solutions GmbH gilt die Erreichbarkeit der definierten http-Schnittstelle des Kunden über das Internet.

(2) Soweit einzelvertraglich vereinbart, werden die auf den Serverfestplatten befindlichen Daten in den vereinbarten Abständen durch die HBS Health Business Solutions GmbH gesichert und eine Kopie dieser Sicherung an den Kunden übergeben.

(3) Die HBS Health Business Solutions GmbH prüft Daten des Kunden nicht. Etwaige Folgen, die sich aus behaupteten oder tatsächlichen Ansprüchen Dritter oder fehlender Interoperabilität ergeben, gehen ausschließlich zu Lasten des Kunden.

§ 4 Vertragsdauer und Kündigung

(1) Die Kündigung des Dienstes ist schriftlich per Brief oder Telefax vorzunehmen. Der Erhalt von Kündigungen wird durch die HBS Health Business Solutions GmbH gegenüber dem Kunden bestätigt.

(2) Der Vertrag hat eine Laufzeit von mindestens 12 Monaten. Er verlängert sich automatisch um weitere 12 Monate wenn er nicht mit einer Frist von 3 Monaten zum Laufzeitende gekündigt wird. Die Vertragslaufzeit beginnt mit dem Registrierungszeitpunkt.

(3) Der Kunde hat jederzeit das Recht, während der Laufzeit des Vertrages auf ein umfangreicheres Paket von Service-Leistungen der HBS Health Business Solutions GmbH zu wechseln. Ein Wechsel auf ein kleineres Paket ist nur am Ende der Laufzeit möglich.

§ 5 Mitwirkungspflichten des Kunden

(1) Der Kunde ist verpflichtet, mindestens alle zwei Wochen seine E-Mails abzurufen, um so eine Selbstinformation über Mitteilungen der HBS Health Business Solutions GmbH zu ermöglichen, da auf diesem Wege für die Vertragsdurchführung wichtige Informationen übermittelt werden.

(2) Auf § 6 des Allgemeinen Teils dieser Geschäftsbedingungen wird verwiesen.

§ 6 Datenschutz

(1) Die Daten des Kunden werden durch die HBS Health Business Solutions GmbH entsprechend der gesetzlichen Voraussetzungen des § 33 des Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG) insoweit gespeichert, wie dies zur Durchführung des gesamten Vertrages erforderlich ist.

(2) Um die Nutzung des Dienstes zu ermöglichen, werden die bei der Registrierung relevanten Daten ausschließlich auf Systemen gespeichert, die nur durch von der HBS Health Business Solutions GmbH autorisierten Personen eingesehen und verwaltet werden können. Die Nutzerdaten werden streng vertraulich behandelt und nur zur Abwicklung und Abrechnung des Internet-Dienstes herangezogen. Eine Weitergabe ist nicht beabsichtigt und wird nur erfolgen, sofern dies im Rahmen geltender Datenschutzgesetze erlaubt ist.

(3) Die Daten werden auf Wunsch des Kunden per SSL (Secure Socket Layer), oder auch stärker verschlüsselt übertragen. Dem Kunden ist bekannt, dass aufgrund der Struktur des Internets die Möglichkeit besteht, übermittelte Daten abzuhören. Dieses Risiko nimmt der Kunde in Kauf.

(4) Die im Rahmen der Nutzung benötigten Kontaktdaten der Kunden werden nur in dem Maße verwendet, als dass Sie zum Nachweis geführter Leistungen und Abrechnung herangezogen werden.